AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Firma Valgron GmbH, Kölliken, Schweiz
Allgemeiner Teil (Modul 0)
Preise und Zahlungsbedingungen
Preise / MWST
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF).
Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MWST) und exklusive allfälliger weiterer Abgaben, sofern nicht anders ausgewiesen
Massgebend sind in jedem Fall die Angaben in Offerte, Auftragsbestätigung oder Rechnung.
Zahlungsarten
Die Firma kann je nach Leistung/Vertrag folgende Zahlungsarten anbieten: Rechnung, Kreditkarte, Vorauskasse, Anzahlung, TWINT oder andere Zahlungsarten gemäss Angebot.
Fälligkeit / Verzug
Rechnungen sind innert 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen von 5% pro Jahr.
Vorauszahlung / Anzahlung / Sicherheit
Die Firma ist berechtigt, je nach Risiko, Leistung oder Auftragsumfang eine Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheitsleistung (Depot/Kaution) zu verlangen. Bis zum vollständigen Eingang sämtlicher fälliger Beträge kann die Firma die Leistungserbringung verweigern oder unterbrechen, ohne in Verzug zu geraten.
Verrechnung / Zurückbehaltung
Eine Verrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Firma nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Der Kunde darf Zahlungen nicht kürzen oder zurückbehalten, ausser bei rechtskräftig festgestellten oder von der Firma ausdrücklich anerkannten Gegenansprüchen.
Inkasso / Abtretung
Die Firma ist berechtigt, Forderungen an Dritte abzutreten oder Dritte mit dem Inkasso zu beauftragen. Sämtliche daraus entstehenden Kosten und Aufwände (inkl. Mahn- und Inkassokosten) gehen, soweit gesetzlich zulässig, zu Lasten des Kunden.
Haftung
Grundsatz
Die Firma haftet für direkte Schäden nur bei nachgewiesenem Verschulden und im Rahmen dieser Bestimmungen.
Ausschluss indirekter Schäden
Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, reine Vermögensschäden, Drittansprüche), wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung für direkte Schäden
Die Haftung für direkte Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – auf die vom Kunden für die betroffene Leistung bezahlte Vertragssumme begrenzt (bei wiederkehrenden Leistungen: auf die in den letzten 12 Monaten bezahlte Summe).
Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Hilfspersonen
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung der Firma für Handlungen und Unterlassungen von beigezogenen Hilfspersonen und Dritten ausgeschlossen bzw. auf das in Ziff. 2.3 genannte Mass begrenzt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
Schadenanzeige / Mitwirkung
Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Mängel unverzüglich nach Kenntnis schriftlich zu melden und bei der Schadensminderung mitzuwirken. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige oder Mitwirkung, kann dies zu einer Reduktion oder zum Wegfall von Ansprüchen führen, soweit gesetzlich zulässig.
Datenschutz
Grundsatz / Verweis
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung der Firma in der jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter unknown link (oder auf Anfrage). Diese Datenschutzerklärung ist integrierender Bestandteil dieser AGB.
Auftrags-/Leistungserfüllung
Die Firma darf Daten im notwendigen Umfang bearbeiten und an beauftragte Dienstleister weitergeben, sofern dies zur Vertragserfüllung, Abwicklung, Sicherheit, Zahlung oder zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Vorrang von Spezialmodulen / Individualvereinbarungen
Spezialmodule
Für bestimmte Leistungen gelten ergänzend zu diesem Allgemeinen Teil die jeweiligen Spezialmodule (z.B. Mietbedingungen, Beherbergung, Transport). Bei Widersprüchen gehen die Spezialmodule dem Allgemeinen Teil vor.
Individualvereinbarungen
Individuelle schriftliche Vereinbarungen (Offerte/Auftragsbestätigung/Vertrag) gehen diesen AGB vor, soweit sie einzelne Punkte abweichend regeln.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Recht
Diese AGB und sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Firma und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, ist der Gerichtsstand am Sitz der Firma. Die Firma ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz/Wohnsitz zu belangen. Zwingende Gerichtsstände für Konsumenten bleiben vorbehalten.
Modul 1 - Fahrzeug und Anhängervermietung (Spezialbedingungen)
Geltungsbereich
Dieses Modul gilt für die Vermietung von Fahrzeugen aller Art, insbesondere Personenwagen, Nutzfahrzeuge und Anhänger (nachfolgend “Mietobjekt”) durch die Valgron GmbH an Kunden (B2B/B2C).
Dieses Modul ergänzt den Allgemeinen Teil. Bei Widerspruch geht dieses Modul vor.
Vertragsabschluss / Reservation
Eine Reservation ist verbindlich, sobald sie von der Firma bestätigt wurde (schriftlich oder elektronisch, z.B. E-Mail/WhatsApp) und – sofern verlangt – Vorauszahlung/Depot geleistet wurde.
Die Firma kann Reservationen ohne Angabe von Gründen ablehnen (z.B. fehlende Bonität, fehlende Dokumente, missbräuchliche Nutzungserwartung).
Übergabe, Rückgabe, Zustand
Übergabe/Rückgabe-Ort und -Zeit ergeben sich aus der Reservation/Bestätigung.
Der Kunde hat das Mietobjekt bei Übergabe zu prüfen und erkennbare Mängel sofort zu melden.
Das Mietobjekt ist in dem Zustand zurückzugeben, der dem vertragsgemässen Gebrauch entspricht (unter Berücksichtigung normaler Abnutzung).
Bei Rückgabe ausserhalb der vereinbarten Zeit können Zusatzkosten entstehen (siehe Ziff. 8).
Mietdauer / Verlängerung
Eine Verlängerung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Firma zulässig.
Wird das Mietobjekt ohne Zustimmung nicht fristgerecht zurückgegeben, kann die Firma:
eine zusätzliche Mietgebühr gemäss Ziff. 8 erheben,
das Mietobjekt auf Kosten des Kunden sicherstellen lassen,
Der Kunde verpflichtet sich zu sorgfältigem Umgang, Einhaltung aller Gesetze/Verkehrsvorschriften sowie Herstellervorgaben (z.B. Anhängelast, Kupplung, Ladungssicherung).
Verbotene Nutzung (nicht abschliessend): Rennen, Offroad/unsachgemässe Nutzung, Fahren unter Alkohol/Drogen/Medikamentenbeeinflussung, Überladung, Weitervermietung/Überlassung an Dritte ohne Zustimmung, Verwendung zu strafbaren Handlungen.
Ladungssicherung/Beladung: Der Kunde ist verantwortlich für korrekte Beladung und Sicherung der Ladung sowie für die Einhaltung von Gewichts- und Achslastgrenzen.
Der Kunde sorgt dafür, dass bei Anhängern das Zugfahrzeug technisch und rechtlich geeignet ist (Zulassung, Anhängelast, Stecker/Beleuchtung, Führerausweiskategorie).
Berechtigte Fahrer / Dokumente
Fahrzeuge dürfen nur durch Personen geführt werden, die:
die gesetzlich erforderliche Führerausweiskategorie besitzen,
fahrtüchtig sind,
(bei Bedarf) der Firma als Fahrer gemeldet sind.
Die Firma kann bei Übergabe einen Führerausweis, Ausweis/Pass sowie bei B2B eine Firmenlegitimation verlangen.
Gibt der Kunde das Mietobjekt an nicht berechtigte Fahrer weiter, haftet er für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Kosten.
Preise, Vorauszahlung, Depot
Es gilt der Preis gemäss Reservation/Bestätigung.
Bei Fahrzeugvermietungen ist die Firma berechtigt, grundsätzlich Vorauszahlung des Mietpreises zu verlangen.
Die Firma kann ein Depot/Kaution verlangen (z.B. zur Deckung von Selbstbehalten, Schäden, Bussen, Reinigung, Betankung/Ladezustand, Verspätungen).
Rückzahlung/Entlastung des Depots erfolgt nach Rückgabe und Prüfung innert angemessener Frist. Die Firma darf berechtigte Positionen verrechnen/abziehen.
Kilometerleistung / Mehrkilometer (für PKW/Vans)
Sofern in der Reservation/Bestätigung eine Kilometerbegrenzung vorgesehen ist, gilt die darin ausgewiesene inkludierte Kilometerleistung.
Mehrkilometer werden gemäss den in der Reservation/Bestätigung oder Preisliste genannten Ansätzen verrechnet.
Massgebend sind die Kilometerstände gemäss Übergabe-/Rückgabeprotokoll oder, falls ein solches fehlt, die durch die Firma festgestellten Kilometerstände.
Verspätete Rückgabe / Zusatzgebühren
Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Kunde eine zusätzliche Mietgebühr. Massgebend ist entweder:
der in der Preisliste/Bestätigung genannte Ansatz, oder
mangels Ansatz: eine angemessene Tages-/Stundengebühr entsprechend dem vereinbarten Tarif.
Zusätzlich kann die Firma dem Kunden allfällige Folgekosten belasten (z.B. Ausfall, Umtriebsentschädigung, Umplatzierung), soweit gesetzlich zulässig und nachgewiesen/angemessen.
Treibstoff/Ladezustand, Reinigung, Schäden
Treibstoff/Ladezustand: Rückgabe grundsätzlich im gleichen Zustand wie bei Übergabe (sofern nicht anders vereinbart). Fehlmengen werden zuzüglich Aufwand in Rechnung gestellt.
Reinigung: Übermässige Verschmutzung wird dem Kunden belastet (Reinigungskosten + Umtriebsentschädigung).
Der Kunde haftet für Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, inkl. Bedienungsfehlern, Falschbetankung, Schäden an Reifen/Felgen, Innenraum, Kupplung, Beleuchtung/Steckverbindungen (bei Anhängern), sofern nicht durch die Firma zu vertreten.
Erfolgt die Rückgabe ausserhalb der vereinbarten Zeiten oder unbeaufsichtigt (z.B. Schlüsselbox, Abstellen ohne Abnahmeprotokoll), gilt das Mietobjekt erst dann als zurückgegeben, wenn die Firma das Mietobjekt übernommen und überprüft hat (spätestens während der nächsten Geschäfts-/Übergabezeit).
Gefahr- und Haftungsübergang: Bis zur tatsächlichen Übernahme durch die Firma trägt der Kunde das Risiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung sowie für daraus entstehende Kosten (inkl. behördliche Gebühren).
Der Kunde hat bei unbeaufsichtigter Rückgabe sicherzustellen, dass das Mietobjekt ordnungsgemäss verschlossen und gesichert ist und Schlüssel/Zubehör vollständig deponiert werden.
Unfälle, Pannen, Diebstahl - Meldepflicht
Der Kunde hat Unfall, Schaden, Panne, Diebstahl oder Verlust unverzüglich der Firma zu melden und – falls erforderlich – die Polizei beizuziehen.
Der Kunde hat alles Zumutbare zur Schadensminderung zu tun und auf Verlangen Unterlagen (Fotos, Skizze, Polizeirapport, Angaben Dritter) zu liefern.
Reparaturen dürfen nur mit vorgängiger Zustimmung der Firma beauftragt werden (Ausnahme: zwingende Sofortmassnahmen zur Gefahrenabwehr).
Versicherung / Selbstbehalt (Grundsatzklausel)
Ob und in welchem Umfang das Mietobjekt versichert ist (Haftpflicht/Kasko), ergibt sich aus der Reservation/Bestätigung oder den Fahrzeugunterlagen.
Soweit ein Versicherungsschutz besteht, trägt der Kunde im Schadenfall den vertraglich/versicherungsrechtlich vorgesehenen Selbstbehalt sowie nicht gedeckte Kosten (z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall, administrative Aufwände), soweit zulässig.
Bei verbotener Nutzung oder pflichtwidrigem Verhalten (z.B. Alkohol/Drogen, grobe Verkehrsregelverletzungen, Überladung, unberechtigte Fahrer, Nichtmelden eines Schadens) kann der Versicherungsschutz entfallen oder Regress entstehen; in diesem Fall haftet der Kunde für den gesamten Schaden inkl. Folgekosten.
Besondere Schadens- und Kostenpositionen
Reifen/Felgen: Schäden an Reifen und Felgen (z.B. Schnitt, Riss, Bordsteinschäden, Plattfuss, Reifenschäden durch falschen Druck) gelten nicht als normale Abnutzung und werden dem Kunden belastet, sofern nicht nachweislich ein bereits bei Übergabe bestehender Mangel vorlag.
Unterboden/Anstoss-/Rangierschäden: Schäden am Unterboden, an Kupplung/Deichsel, Stützrad, Lichtanlage/Stecker, Bremsanlage (Anhänger) sowie Rangier- und Anstosschäden gelten als vom Kunden zu tragende Schäden, sofern sie während der Mietdauer entstehen oder erkennbar durch Bedienung/Rangieren verursacht wurden.
Kupplung/Antrieb (bei Fahrzeugen): Schäden, die auf Fehlbedienung, Überlastung, unsachgemässen Gebrauch, falsches Anfahren, Überdrehen oder schleifende Kupplung zurückzuführen sind, trägt der Kunde.
Überladung/Fehlbeladung (Anhänger & Fahrzeuge): Kosten und Schäden aufgrund Überladung, falscher Lastverteilung oder unzureichender Ladungssicherung (inkl. Bussen, Abschleppen, Reparaturen, Ausfall) gehen zu Lasten des Kunden.
Zubehör/Inventar: Fehlendes oder beschädigtes Zubehör (z.B. Zurrgurte, Rampen, Adapter, Warndreieck, Bordwerkzeug, Schloss, Schlüssel, Dokumente) wird dem Kunden gemäss Ersatzwert zuzüglich Aufwand in Rechnung gestellt.
Die Firma ist berechtigt, bei Übergabe und Rückgabe Fotos/Videos des Mietobjekts als Zustandsnachweis zu erstellen und für die Beurteilung von Schäden, Verschmutzung und fehlendem Zubehör zu verwenden.
Bussen, Gebühren, Maut, Parkkosten
Sämtliche Bussen, Gebühren, Maut, Park-/Verwaltungsgebühren, die während der Mietdauer entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Administrationsgebühr / Mehraufwand
Für die Bearbeitung/Weiterleitung von Bussen, Gebühren, Maut, Parkkosten oder vergleichbaren Fällen erhebt die Firma eine Administrationsgebühr von CHF 30.– pro Vorgang (Erstbearbeitung/Erstmeldung).
Entsteht darüber hinaus zusätzlicher Aufwand (z.B. Mahnungen, Korrespondenz mit Behörden/Dritten, Halterauskünfte, Zahlungsabklärungen, Fristenmanagement), darf die Firma diesen zusätzlich nach Aufwand in Rechnung stellen. Übergibt die Firma den Fall an ein Inkassounternehmen oder entstehen weitere externe Kosten, gehen diese – soweit gesetzlich zulässig – vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
Stornierung / Nichtantritt (No Show)
Stornierungen bedürfen der Schriftform (Textform genügt: E-Mail/WhatsApp).
Bei Nichtantritt oder Nichtabholung des Mietobjekts zum vereinbarten Zeitpunkt (“No-Show”) erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des vereinbarten Mietpreises, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Stornierungen vor Mietbeginn kann die Firma – je nach Vorlauf und Bereits entstandenen Aufwänden – eine Stornogebühr verlangen bis maximal zum vereinbarten Mietpreis, soweit gesetzlich zulässig.
Auslandfahrten / Weitergabe / Untervermietung
Auslandfahrten sind grundsätzlich nicht zulässig, ausser wenn sie ausdrücklich vereinbart/erlaubt sind.
Untervermietung, Verleih oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung der Firma untersagt.
Haftung der Firma (Spezialregel)
Für Schäden des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjekts (z.B. Ladungsschäden, Terminverlust, Nutzungsausfall) haftet die Firma nur nach Massgabe des Allgemeinen Teils und nur bei nachgewiesenem Verschulden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.